Energieversorger müssen Kunden Geld zurückerstatten
Die Bundesnetzagentur hat die Betreiber der Strom- und Gasnetze in Deutschland aufgefordert, insgesamt ca. 2 Mrd. Euro zu erstatten, die in den vergangenen Jahren unrechtmäßig von den Kunden gefordert wurden. Grund sind überhöhte Durchleitungsgebühren, die für die Nutzung der Netze gefordert wurden. Der Bundesgerichtshof hat im Jahr 2008 entschieden, dass die von der Bundesnetzagentur angeordnete Senkung dieser Gebühren auch rückwirkend gilt. Beim Strom machen diese Gebühren rund ein Drittel des Preises aus, beim Gas immerhin noch ein Fünftel.
Den Netzbetreibern wurde die Möglichkeit eingeräumt, diese Rückerstattung in den nächsten Jahren mit den Gebühren zu verrechnen. Den Betreibern der Gasnetze wurde dafür eine Frist bis 2017 gesetzt, die Stromversorger können sich sogar noch ein Jahr mehr Zeit lassen.
Zwar haben die Betreiber diese Forderung akzeptiert, aber dennoch ist ungewiss, ob die Kunden mit sinkenden Preisen rechnen können. Die Anbieter weisen auf steigende Kosten hin, infolge derer die Preise trotz der vorzunehmenden Verrechnung nicht sinken werden. Die Bundesnetzagentur prognostiziert zumindest geringe Preissenkungen.
Den Netzbetreibern wurde die Möglichkeit eingeräumt, diese Rückerstattung in den nächsten Jahren mit den Gebühren zu verrechnen. Den Betreibern der Gasnetze wurde dafür eine Frist bis 2017 gesetzt, die Stromversorger können sich sogar noch ein Jahr mehr Zeit lassen.
Zwar haben die Betreiber diese Forderung akzeptiert, aber dennoch ist ungewiss, ob die Kunden mit sinkenden Preisen rechnen können. Die Anbieter weisen auf steigende Kosten hin, infolge derer die Preise trotz der vorzunehmenden Verrechnung nicht sinken werden. Die Bundesnetzagentur prognostiziert zumindest geringe Preissenkungen.
stromsmart - 5. Feb, 20:21